Lehrgang Böllerschießen (Böllerschein)
Entdecken Sie den staatlich anerkannten Lehrgang für das Böllerschießen nach SprengG – ideal für Traditionsschützen, Vereine und alle, die den Böllerschein oder Schwarzpulverschein erwerben möchten.
- Herstellung und sichere Verwendung von Böllern
- Traditionelle und zeitgemäße Anwendungen von Böllern
- Sicherheitsstandards für öffentliche Veranstaltungen
- Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Beschreibung
Die Böllern-Schulung vermittelt fundiertes Wissen und praxisorientierte Kompetenz für die sichere, rechtlich konforme und traditionsbewusste Durchführung von Böller-Einsätzen beispielweise bei festlichen Anlässen. Ziel des Kurses ist es, Teilnehmenden die nötigen Kenntnisse zu geben, um Veranstaltungen mit Böllern verantwortungsvoll zu planen, sicher durchzuführen und mögliche Risiken für Menschen, Tiere und Sachwerte zu minimieren — stets unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen. Er richtet sich an Brauchtumsschützen, die Böllerschüsse für traditionelle Veranstaltungen, Gefechtsdarstellungen oder ähnliche Anlässe abgeben möchten.
Ein Lehrgang zum Böllerschießen, oft auch als Schwarzpulverlehrgang oder Böllerlehrgang bezeichnet, dient dem Erwerb der notwendigen Fachkunde für eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (§ 27 SprengG).
Für wen eignet sich dieser Lehrgang:
- Vereinsvorstände und Mitglieder (Schützenvereine, Trachten-/Heimatvereine)
- Veranstaltungskoordinatoren und -verantwortliche
- Sicherheits- und Ordnungsdienstpersonal
- Feuerwehren und Hilfsorganisationen (bei Veranstaltungsunterstützung)
- Kommunale Vertreter und Behördenmitarbeiter mit Veranstaltungsaufgaben
- Landwirte und Betreiber von Tierhaltungen, die Veranstaltungen auf ihrem Gelände planen
Methodik & Praxis
Der Kurs kombiniert fundierte Theorie mit praktischen Demonstrationen unter strenger Aufsicht. Praxisanteile finden in sicheren, kontrollierten Übungsszenarien statt, in denen korrekte Ablaufsteuerung, Absperrung und Zünd-/Auslöseprozeduren geprobt werden — stets mit Fokus auf Risikominimierung und rechtliche Compliance. Der Kurs verzichtet bewusst auf Anleitungen zur Herstellung pyrotechnischer Gegenstände; die Vermittlung konzentriert sich auf sicheren, erlaubten Umgang und organisatorische Verantwortung.
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Gültiger Personalausweiß oder Reisepass
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV)
- Der Personalausweis oder Reisepass sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind bei Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen. Eine Teilnahme ohne die genannten Dokumente ist (ohne Ausnahme) nicht möglich!)
- Bei Aufenthalt auf dem Schießstand ist ein selbst mitgebrachter Gehörschutz und eine Schutzbrille (dauerhaft) zu tragen
Schulungsinhalte
- Rechtsgrundlagen: Ausführliche Behandlung des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), insbesondere die Regelungen zu Erlaubnissen und dem nicht gewerbsmäßigen Umgang mit Schwarzpulver.
- Sicherheitsbestimmungen: Umfassende Belehrung über Sicherheitsregeln beim Umgang mit Böllerpulver, Lagervorschriften und das Verhalten beim Böllerschießen.
- Pulverarten und Eigenschaften: Informationen über die verschiedenen Arten von Treibladungspulvern (insbesondere Schwarzpulver), ihre Eigenschaften, Gefahrenmerkmale und die korrekte Handhabung.
- Böllergeräte: Aufbau, Funktion und sichere Handhabung der verschiedenen Böllerarten: Hand- und Schaftböller, Standböller und Böllerkanonen
- Ladevorgänge: Korrektes und sicheres Laden der Böllergeräte mit der richtigen Menge an Pulver und Verdämmungsmaterial.
- Erste Hilfe und Unfallprävention: Maßnahmen bei Unfällen, Brandschutz und die grundlegende Prävention von Verletzungen.
- Praktische Handhabung: Übungen zum korrekten und sicheren Umgang mit den jeweiligen Böllergeräten.
- Ladeübungen: Anleitungen und Übungen zum fachgerechten Laden von Hand-, Schaft-, Standböllern oder Kanonen.
- Praktisches Schießen: Durchführung von Böllerschüssen unter Anleitung und Aufsicht erfahrener Ausbilder. Hierbei wird die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften trainiert.
- Prüfung: Der Lehrgang schließt mit einer staatlich anerkannten theoretischen und praktischen Prüfung ab, die bei Bestehen zum Erhalt des Fachkundenachweises führt.
Leistungsumfang
- Vermittlung der Schulungsinhalte
- Prüfungsgebühren werden separat berechnet
- offizielles Fachkundezeugnis
- kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
- Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)
Freie Termine
FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)
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Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.
Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Online-Buchung direkt über unsere Website
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Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.
Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.
Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.
Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulver – zu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.
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- Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
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Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.
Bewertungen von unseren Kunden
Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!
Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.
Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.
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