Distanzimmobilisation von Tieren (inkl. Waffensachkunde)
Kombinationslehrgang Distanzimmobilisation & Waffensachkunde – zwei Qualifikationen in einer Ausbildung.
- Tierschutzgerechte Betäubung & sichere Waffenhandhabung
- Praxisnah & rechtssicher nach Tierschutzgesetz und §7 WaffG
- Anerkannter Sachkundenachweis für Behörden & Fachpersonal
- Durchführung durch erfahrene Tierärzte & Waffensachverständige
- Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Beschreibung
Der Kombinationslehrgang vereint die Inhalte der beiden Module Distanzimmobilisation (Narkose) von Tieren und Waffensachkunde nach § 7 WaffG in einer kompakten, praxisorientierten Ausbildung.
Teilnehmer erwerben sowohl die fachliche Sachkunde zur tierschutzgerechten Betäubung und Behandlung von Wild- und Gattertieren als auch die gesetzlich geforderte Waffensachkunde, die für den Erwerb und den sicheren Umgang mit Narkose- und Repetierwaffen erforderlich ist.
Darüber hinaus umfasst der Lehrgang den Nachweis der Sachkunde zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) mit Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 WaffG für Repetierbüchsen sowie die Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I und IV der VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Abs. 4 der Tierschutzschlachtverordnung.
Die Tötung von Gehegewild (im eigenen oder fremden Gehege) mittels gezielten Büchsenschusses darf nur von Personen durchgeführt werden, die diese Sachkunde nach VO (EG) Nr. 1099/2009 Art. 7 und 21 in Verbindung mit § 4 Tierschutz-Schlacht-VO nachweisen können und auf einer gültigen Schießerlaubnis nach § 10 Waffengesetz eingetragen sind.
Im theoretischen Teil werden rechtliche, veterinärmedizinische und waffentechnische Grundlagen vermittelt, während im praktischen Teil der Einsatz von Kaltgas-Narkosegewehren, Repetierbüchsen und Distanzinjektionssystemen trainiert wird. Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Fachtierärzte, staatlich anerkannte Immobilisierer und Waffensachverständige.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt somit nicht nur zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung, sondern gilt zugleich als Nachweis der tierschutzgerechten Sachkunde für die Durchführung von Distanzinjektionen und Betäubungseinsätzen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen: Waffenrecht, tierschutzrechtliche Bestimmungen, VO (EG) Nr. 1099/2009, Tierschutzschlachtverordnung, einschlägige nationale Vorgaben
- Waffenrechtliche Sachkunde: Nachweis der Sachkunde für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung (Repetierbüchsen)
- Waffentechnik: Aufbau, Funktion und Wartung von Narkose- und Kaltgaswaffen sowie Narkosepfeilen
- Handhabung und Sicherheit: Sicherer Umgang mit Repetierbüchsen und Distanznarkosegeräten, Transport, Lagerung und sichere Entsorgung von Verbrauchsmaterialien
- Veterinärmedizinische Grundlagen: Wirkungsweisen und Dosierungen von Narkosemitteln, Pharmakologie, Nebenwirkungen, Notfallmanagement
- Wildbiologie und Verhaltenskunde: Arten- und artgerechte Beurteilung von Zielwahl, Fluchtverhalten und Reaktionen unter Betäubung
- Praxis Distanzinjektion: Zieltechnik, Schusssituation, Abstand- und Winkelwahl, Einsatz unter unterschiedlichen Umweltbedingungen
- Beurteilung und Nachsorge: Erkennen der Betäubungswirkung, sichere Klink- und Transportmaßnahmen, postoperative Betreuung
- Dokumentation & Meldung: Protokollführung, rechtssichere Dokumentation der Eingriffe
Leistungsumfang
- Vermittlung der Schulungsinhalte
- Prüfungsgebühren sind inklusive
- offizielles Zeugnis
- kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
- Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)
Freie Termine
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden – wir informieren Sie, sobald neue Termine verfügbar sind oder prüfen individuelle Schulungsmöglichkeiten.
FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)
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Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.
Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Online-Buchung direkt über unsere Website
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Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.
Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.
Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.
Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulver – zu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.
VOR-ORT
- Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
- exklusive Lehrgänge für Ihre Organisation
- ganz nach Ihren Wünschen & Anforderungen
- mit individuell auf Sie abgestimmtem Zeitplan
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Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.
Bewertungen von unseren Kunden
Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!
Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.
Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.
RückrufService
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