Gewerbliches Reinigen von Raumschießanlagen (RSA)
Erlernen Sie professionelle Techniken zur Reinigung und Wartung von Raumschießanlagen für maximale Sicherheit und Leistung.
- Reinigungsmethoden und -materialien für Schießanlagen
- Sicherheitsprotokolle und Vorsichtsmaßnahmen während der Reinigung
- Wartungsplanung und Präventivmaßnahmen für Schießanlagen
- Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Beschreibung
Die Zielgruppe für diese spezialisierten Reinigungsarbeiten umfasst gewerbliche Reinigungsunternehmen sowie Inhaber von Erlaubnissen nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) oder Befähigungsscheinen gemäß § 20 SprengG. Gemäß der Schießstandrichtlinie (BMI, 23.07.2012) und dem Sprengstoffgesetz handelt es sich bei der Reinigung von Schießanlagen um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, da diese den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen umfasst. Dazu zählen unter anderem die Reinigung von Zu- und Abluftsystemen sowie das Entfernen von Treibladungspulverrückständen an Wänden und Böden.
Verantwortung des Befähigungsscheininhabers
Während der Reinigungsarbeiten muss ein Befähigungsscheininhaber stets vor Ort sein, die Arbeiten beaufsichtigen und sicherstellen, dass die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sowie die Vorgaben der Schießstandrichtlinie eingehalten werden. Dies schließt den fachgerechten Umgang mit Treibladungspulverrückständen sowie die Einhaltung sicherheitstechnischer Standards ein.
Inhalte des Lehrgangs
Der Lehrgang umfasst unter anderem folgende Themen:
- Typische Unfallrisiken, wie etwa Brände in Schießständen
- Rechtsvorschriften und gesetzliche Grundlagen
- Eigenschaften und Typen von Treibladungspulvern
- Gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsverfahren
- Praktische Übungen, einschließlich des kontrollierten Abbrennens von Treibladungspulverresten
- Umgang mit Blei und anderen Rückständen in Geschossfängen
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Sicherheitsvorkehrungen, die richtige Schutzausrüstung und weitere Maßnahmen zum Schutz von Personen und Gebäuden gelegt.
Prüfung und Zeugnis
Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich abschließen und die Prüfung bestehen, erhalten ein Zeugnis. Dieses berechtigt sie, bei der zuständigen Behörde einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG zu beantragen. Ein solcher Schein ist notwendig, um Reinigungsarbeiten in Raumschießanlagen, beispielsweise bei der Polizei, Sicherheitsdiensten oder Schützen- und Jagdvereinen, durchführen zu dürfen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Schulungsinhalte
- Reinigungsmethoden und -materialien für Schießanlagen
- Sicherheitsprotokolle und Vorsichtsmaßnahmen während der Reinigung
- Wartungsplanung und Präventivmaßnahmen für Schießanlagen
- Umwelt- und Gesundheitsschutzstandards beim Umgang mit Reinigungsmitteln
Leistungsumfang
- Vermittlung der Schulungsinhalte
- Prüfungsgebühren sind inklusive
- offizielles Zeugnis/Zertifikat
- kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
- Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)
Freie Termine
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden – wir informieren Sie, sobald neue Termine verfügbar sind oder prüfen individuelle Schulungsmöglichkeiten.
FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)
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Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.
Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Online-Buchung direkt über unsere Website
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Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.
Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.
Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.
Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulver – zu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.
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Bewertungen von unseren Kunden
Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!
Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.
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