Kombi-Lehrgang (Wiederladen, Böllern)

Schulung Ausbildung Lehrgang Sachkundeprüfung

In diesem kombinierten Lehrgang vereinen wir die Kunst des Ladens und Wiederladens von Patronenhülsen mit der faszinierenden Welt des Böllerns. Erlernen Sie, wie Sie eigene Patronen für höchste Präzision herstellen und sich gleichzeitig mit der sicheren Handhabung von Böllern für festliche Anlässe vertraut machen.

  • Wiederladen: Auswahl, Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Ballistik und Sicherheitsverfahren
  • Böllern: Herstellung, sichere Verwendung von Böllern
  • Sicherheitsstandards für den Umgang mit beiden Disziplinen
  • Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss

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250 €
Zzgl. Prüfungsgebühren  
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Beschreibung

Im Kombi-Lehrgang "Wiederladen und Böllern" erwerben Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um Munition für moderne Schusswaffen herzustellen und Böller sicher bei festlichen Anlässen einzusetzen. Der Kurs kombiniert praktische Übungen mit theoretischem Wissen zu Materialien, Techniken und rechtlichen Vorschriften gemäß § 27 SprengG. Nach der bestandenen Prüfung wird ein Fachkundezeugnis ausgestellt, das zur Beantragung der Sprengstofferlaubnis berechtigt.

Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Lehrgangsinhalten verweisen wir auf die jeweiligen Seiten der Einzelkurse:

Unsere Kombi-Lehrgänge sind offiziell anerkannt, praxisnah gestaltet und bieten maximale Flexibilität für Teilnehmer, die mehrere Zertifikate oder Qualifikationen gleichzeitig erwerben möchten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (mit Genehmigung der Behörde und Erziehungsberechtigen ab 18 Jahre möglich)
  • Gültiger Personalausweiß oder Reisepass
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV)
  • Der Personalausweis oder Reisepass sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind bei Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen. Eine Teilnahme ohne die genannten Dokumente ist (ohne Ausnahme) nicht möglich!)
  • Bei Aufenthalt auf dem Schießstand ist ein selbst mitgebrachter Gehörschutz und eine Schutzbrille (dauerhaft) zu tragen

Schulungsinhalte

  • Praktische Übungen zum Laden und Wiederladen von Patronen
  • Ballistische Grundlagen für die Munitionsherstellung
  • Sichere Handhabung von Böllern
  • Traditionelle und zeitgemäße Bölleranwendungen
  • Sicherheitsrichtlinien und rechtliche Grundlagen

Leistungsumfang

  • Vermittlung der Schulungsinhalte
  • Prüfungsgebühren werden separat berechnet
  • offizielles Lehrgangs-Zeugnis
  • kostenlose Mappe mit Unterrichtsmaterial
  • Getränke (Kaffee, Wasser, Fruchtsaft, Cola (je nach Verfügbarkeit))

Freie Termine

Terminkalender
Lehrgang
Termine
Ort
Preis
Sa. 25.04.26 09:00 - 17:00 Uhr
So. 26.04.26 09:00 - 17:00 Uhr
Mo. 27.04.26 08:00 - 16:00 Uhr
Amöneburg/Mardorf
300 €
Zzgl. Prüfungsgebühren  
Noch 12 freie Plätze
Sa. 30.05.26 09:00 - 16:00 Uhr
So. 31.05.26 09:00 - 16:00 Uhr
Darmstadt
250 €
Zzgl. Prüfungsgebühren  
(Sonderpreis: 200 €)
Noch 20 freie Plätze
Sa. 14.11.26 09:00 - 16:00 Uhr
So. 15.11.26 09:00 - 16:00 Uhr
Darmstadt
250 €
Zzgl. Prüfungsgebühren  
(Sonderpreis: 200 €)
Noch 20 freie Plätze

FAQ Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn

Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.

Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Online-Buchung direkt über unsere Website

  2. Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.

Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.

Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.

Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.

Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.

Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulverzu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.

VOR-ORT
SERVICE

  • Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
  • exklusive Lehrgänge für Ihre Organisation
  • ganz nach Ihren Wünschen & Anforderungen
  • mit individuell auf Sie abgestimmtem Zeitplan
  • private Einzellehrgänge jür jedemann in ruhiger und angenehmer Atmosphäre

Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.

Kundenmeinungen

Bewertungen von unseren Kunden

Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!

5 Sterne

Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.

Heiko Schlütter
5 Sterne

Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.

Frank Zapata
Rückruf-Service

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Zertifizierte Qualität

Die Malcher Akademie hat sich in vielen Bereichen zertifizieren lassen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung bieten zu können.