Kombi-Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz (Wiederladen, Vorderladen, Böllern)
In unserem umfassenden Kombilehrgang verbinden wir die Kunst des Wiederladens moderner Patronen, die historische Handhabung von Vorderladerwaffen und die faszinierende Welt der Böller und Pyrotechnik. Erwerben Sie das nötige Wissen, um maßgeschneiderte Munition herzustellen, historische Waffen zu bedienen und sicher mit Böllern für festliche Anlässe zu arbeiten.
- Wiederladen: Auswahl, Vorbereitung, Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, Ballistik und Sicherheitsverfahren
- Vorderladen: Geschichte, Handhabung von Schwarzpulver und Zündmechanismen, Sicherheitsvorkehrungen
- Böllern: Herstellung und sichere Verwendung von Böllern, Sicherheitsstandards für öffentliche Veranstaltungen
- Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Beschreibung
Im Kombi-Lehrgang "Wiederladen, Vorderladen und Böllern" lernen Teilnehmer die wesentlichen Techniken und rechtlichen Grundlagen dieser drei Disziplinen. Der Kurs deckt das Laden- und Wiederladen von Patronen ab, vermittelt die Kunst des Schießens mit historischen Vorderladerwaffen und schult im sicheren Umgang mit Böllern für traditionelle und festliche Anlässe. Die Inhalte umfassen praktische Übungen, theoretisches Wissen sowie die gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Sprengstoffgesetz. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Fachkundezeugnis, das die Beantragung der Sprengstofferlaubnis §27 ermöglicht.
Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Lehrgangsinhalten verweisen wir auf die jeweiligen Seiten der Einzelkurse:
Unsere Kombi-Lehrgänge sind offiziell anerkannt, praxisnah gestaltet und bieten maximale Flexibilität für Teilnehmer, die mehrere Zertifikate oder Qualifikationen gleichzeitig erwerben möchten.
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (mit Genehmigung der Behörde und Erziehungsberechtigen ab 18 Jahre möglich)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Erlaubnis nach § 27 SprengG kann nur erteilt werden, wenn alle dazu nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Erlaubnis gilt 5 Jahre. Sie kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis fortbesteht und Zuverlässigkeit, sowie persönliche Eignung weiterhin gegeben sind.
Schulungsinhalte
- Vorbereitung und Wiederladen von Patronenhülsen
- Grundlagen und Berechnungen zur Munitionsherstellung
- Handhabung und Sicherheitsregeln für Vorderladerwaffen
- Historische Entwicklung von Vorderladern
- Sichere Nutzung und traditionelle Anwendung von Böllern
- Rechtliche Rahmenbedingungen gemäß Sprengstoffgesetz
Leistungsumfang
- Vermittlung der Schulungsinhalte
- Prüfungsgebühren werden separat berechnet
- offizielles Lehrgangs-Zeugnis
- kostenlose Mappe mit Unterrichtsmaterial
- Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)
Freie Termine
FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)
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Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.
Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Online-Buchung direkt über unsere Website
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Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.
Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.
Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.
Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulver – zu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.
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- Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
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Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.
Bewertungen von unseren Kunden
Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!
Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.
Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.
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