Laden und Wiederladen von Patronenhülsen

Schulung Ausbildung Lehrgang Fachkundeprüfung

Lernen Sie die Kunst des Ladens und Wiederladens, um maßgeschneiderte Patronen für maximale Leistung und Präzision herzustellen.

  • Auswahl und Vorbereitung von Hülsen, Geschossen und Pulver
  • Ballistische Prinzipien und Berechnungen
  • Sicherheitsverfahren beim Wiederladen
  • eigene Munition herstellen und laden
  • verschossene Patronen wiederladen
  • für Sportschützen, Jäger, Sammler etc.
  • Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss

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250 €
ab 200 €
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Beschreibung

Die Schulung im Wiederladen bietet praktische Anleitungen zur Herstellung von maßgeschneiderten Patronen für Schusswaffen. Teilnehmer lernen die Auswahl und den Einsatz von Hülsen, Geschossen und Pulvern für optimale Leistung und Präzision.

Der Lehrgang Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bietet eine umfassende Einführung in die Techniken und Verfahren des Ladens und Wiederladens von Patronenhülsen für Schusswaffen. In diesem Lehrgang lernen die Teilnehmer die Grundlagen der Auswahl von Hülsen, Pulver, Geschossen und Zündmitteln sowie die richtige Handhabung von Werkzeugen und Maschinen für den Lade- und Wiederladevorgang kennen.

Die Schulung umfasst auch wichtige Themen wie Sicherheitsvorkehrungen, Qualitätskontrolle und rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Durch praktische Übungen werden die Teilnehmer befähigt, ihre Fähigkeiten in diesem Bereich zu entwickeln und sicherzustellen, dass die geladenen Patronen den höchsten Sicherheits- und Leistungsstandards entsprechen.

Der Lehrgang richtet sich an Schützen, Jäger und Waffenenthusiasten, die ihr Verständnis für die Feinheiten des Laden- und Wiederladeprozesses vertiefen möchten, um eine präzisere und kosteneffizientere Schussleistung zu erzielen.

Um als Sportschütze oder Jäger eigene Munition laden oder verschossene Patronen wiederladen zu können, benötigt man für den Erwerb des notwendigen Treibladungspulvers eine Genehmigung – den Wiederladeschein/Pulverschein (die Erlaubnis nach §27 SprengG).

Die Prüfung nach § 32 Abs. 1 (1. SprengV) für die Erlaubnis nach § 27 SprenG ist eine Fachkundeprüfung.

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG ist die Vorraussetzung dafür, dass man im privaten Bereich als Sportschütze oder Jäger Treibladungspulver erwerben, überlassen, verbringen, aufbewahren, verwenden und vernichten darf.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

Schulungsinhalte

Der Lehrgang vermittelt die Fachkunde für diese Themen und endet nach bestandener Prüfung mit dem Fachkundezeugnis. Das Zeugnis ist eine der Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis nach §27 SprengG (Sprengstoffgesetz). Begriffe wie Pulverschein, Böllerschein, Sprengstofferlaubnis, etc. meinen Erlaubnis nach §27 SprengG.

Die Fachkundeausbildung (sinngemäß auch Pulverlehrgang, Pulverkurs, Wiederladekurs, Sprengstofflehrgang, etc.) bildet in Praxis, Theorie und Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Nitrocellulose aus. Hierzu zählen das Verwenden, Aufbewahren, Verbringen, Vernichten, Transport, Überlassen Empfangnahme und Erwerben von Nitrocellulose.

  • Auswahl und Vorbereitung von Hülsen, Geschossen und Pulvern
  • Ballistische Grundlagen und Berechnungen für die Munitionsherstellung
  • Praktische Übungen zum Laden und Wiederladen von Patronen
  • Sicherheitsverfahren und Qualitätskontrollen beim Wiederladen

Leistungsumfang

  • Vermittlung der Schulungsinhalte
  • Prüfungsgebühren sind inklusive
  • offizielles Fachkundezeugnis
  • kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
  • Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)

Freie Termine

Terminkalender
Lehrgang
Termine
Ort
Preis
Fr. 21.11.25 18:00 - 22:00 Uhr
Sa. 22.11.25 8:30 - 16:00 Uhr
So. 23.11.25 8:30 - 16:00 Uhr
Reinheim
300 €
Noch 14 freie Plätze
Sa. 13.12.25 8:30 - 16:00 Uhr
So. 14.12.25 8:30 - 16:00 Uhr
Darmstadt
250 €
ab 200 €
Noch 12 freie Plätze

FAQ Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn

Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.

Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Online-Buchung direkt über unsere Website

  2. Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.

Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.

Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.

Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.

Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.

Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulverzu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.

VOR-ORT
SERVICE

  • Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
  • exklusive Lehrgänge für Ihre Organisation
  • ganz nach Ihren Wünschen & Anforderungen
  • mit individuell auf Sie abgestimmtem Zeitplan
  • private Einzellehrgänge jür jedemann in ruhiger und angenehmer Atmosphäre

Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.

Kundenmeinungen

Bewertungen von unseren Kunden

Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!

5 Sterne

Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.

Heiko Schlütter
5 Sterne

Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.

Frank Zapata
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