Schießleiter
Werden Sie zum kompetenten Schießleiter und tragen Sie zur sicheren Durchführung von Schießsportveranstaltungen bei.
- Aufsichtsführung und Sicherheitsmaßnahmen auf Schießständen
- Trainingsmethoden und -techniken für Schützen
- Kommunikation und Konfliktlösung während des Schießens
- Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Beschreibung
Die Ausbildung zum Schießleiter ist eine ideale Ergänzung zur Waffensachkundeausbildung und richtet sich an Sportschützen, verantwortliche Aufsichten, Jäger oder Fachkräfte aus dem Sicherheitsgewerbe mit mehrjähriger praktischer Erfahrung. Anders als die Waffensachkunde sind die Aufgaben eines Schießleiters nicht direkt im Waffengesetz festgelegt, sondern beruhen auf den Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Schießsportverbände.
Die Schießleiter-Schulung qualifiziert Teilnehmer dazu, Schießsportveranstaltungen sicher zu leiten und zu überwachen. Sie lernen die Verantwortung und Aufsichtsführung auf Schießständen sowie die Kommunikation mit Schützen und anderen Aufsichtspersonen.
Der Schiessleiterlehrgang vermittelt und vertieft allgemein die Aufgaben des Schiessleiters gemäß der Schiesssportordnungen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben/Pflichten die nicht in den Schießsportordnungen/Sporthandbüchern stehen, die aber Bestandteil des Lehrgangs sind. Die Schulung umfasst eine kompakte Dauer von 8 Stunden und bietet Ihnen in dieser Zeit alle notwendigen theoretischen und praktischen Inhalte.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. §§ 10 Abs. 3 und 11 AWaffV.
Ein Schießleiter trägt die Verantwortung für:
- Sicherheit: Überwachung der Schützen, Helfer und Zuschauer,
- Organisation: Koordination des Schießbetriebs und Einhaltung der Regularien,
- Fairness: Sicherstellung eines korrekten Wettkampfablaufs.
Der Lehrgang befähigt Sie, sich gezielt in die aktuellen Sporthandbücher einzulesen und diese effektiv im Alltag anzuwenden. Dabei wird kein Auswendiglernen vorausgesetzt, sondern ein praxisorientierter Umgang mit den ständig aktualisierten Vorschriften und Regelungen vermittelt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Bundesweite Gültigkeit: Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit als Schießleiter gemäß § 10 Abs. 3 und § 11 AWaffV.
- Verbandsneutral: Die Ausbildung ist nicht an einen spezifischen Verband gebunden.
- Praxisorientiert: Ideal für alle, die fundiertes Wissen und praktische Kompetenz für die Leitung eines Schießbetriebs erwerben möchten.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis: Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK
- Nachweis: Verantwortliche Schießstandaufsicht
- Ausbildung in Erster-Hilfe (nicht älter als 2 Jahre)
Schulungsinhalte
Die Ausbildung umfasst theoretische und praktische Inhalte, die an die Anforderungen der Schießsportverbände angepasst sind. Grundlage bilden die Sporthandbücher von Organisationen wie BDS, DSB, BDMP, DSU und BVK. Dabei werden die umfassenden Aufgaben eines Schießleiters, wie sie in den Schießsportordnungen definiert sind, exemplarisch behandelt. Weitere Schwerpunkte des Lehrgangs sind:
- Aufsichtsführung und Sicherheitsmaßnahmen auf Schießständen
- Kommunikation und Koordination während Schießsportveranstaltungen
- Trainingsmethoden und -techniken für Schützen
- Konfliktlösung und Notfallmanagement während des Schießens
- Aufgaben im Waffenrecht
- Schießstandrichtlinien vom BMI
- Qualifizierung von Standaufsichten
- Aufgaben Schießleiter (Allgemein, Kurzwaffen und Langwaffen)
- Prüfung
Leistungsumfang
- Vermittlung der Schulungsinhalte
- Prüfungsgebühren sind inklusive
- offizielles Fachkundezeugnis
- kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
- Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)
Freie Termine
Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden – wir informieren Sie, sobald neue Termine verfügbar sind oder prüfen individuelle Schulungsmöglichkeiten.
FAQ Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)
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Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn
Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.
Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Online-Buchung direkt über unsere Website
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Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.
Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.
Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.
Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.
Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulver – zu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.
Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.
VOR-ORT
- Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
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Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.
Bewertungen von unseren Kunden
Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!
Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.
Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.
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