Verantwortliche Schießstandaufsicht

Ausbildung Lehrgang Schulung Sachkundeprüfung

Der Lehrgang Verantwortliche Schießstandaufsicht vermittelt die erforderliche Qualifikation für die sichere, rechtssichere und verantwortungsvolle Leitung des Schießbetriebs auf zugelassenen Schießstätten.

  • Ausbildung gemäß § 27 WaffG und § 10 AWaffV durch staatlich anerkannten Lehrgangsträger
  • Theorie & Praxis: Waffenrecht, Sicherheit, Organisation und Notfallmanagement
  • Anerkannte Qualifikationsbescheinigung zur Bestellung als verantwortliche Aufsichtsperson
  • Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss

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Beschreibung

Der Lehrgang Verantwortliche Schießstandaufsicht qualifiziert Teilnehmende für die sichere und rechtskonforme Aufsicht über den Schießbetrieb auf genehmigten Schießstätten. Er richtet sich an Personen, die in Schützenvereinen, Sicherheitsdiensten oder Ausbildungsstätten die Verantwortung für den sicheren Ablauf des Schießbetriebs übernehmen.

Gemäß § 27 Waffengesetz (WaffG) und § 10 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) muss auf jedem Schießstand eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein, die das Schießen ständig beaufsichtigt und jederzeit eingreifen kann. Diese Qualifikation kann entweder über einen anerkannten Schießsportverband oder über einen staatlich anerkannten Lehrgangsträger wie die Malcher Akademie erworben werden.

Der Kurs vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für eine verantwortungsvolle Schießstandaufsicht erforderlich sind. Dazu zählen neben waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlagen auch organisatorische und haftungsrechtliche Aspekte. Besonderes Augenmerk liegt auf der Vermeidung von Unfällen, dem richtigen Verhalten in Notsituationen sowie der rechtssicheren Durchführung des Schießbetriebs.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis: Waffensachkunde §7 WaffG oder WBK
  • Gültiger Personalausweiß oder Reisepass
  • Der Personalausweis oder Reisepass ist bei Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen. Eine Teilnahme ohne die genannten Dokumente ist (ohne Ausnahme) nicht möglich!)
  • Bei eventuellem Aufenthalt auf dem Schießstand ist ein selbst mitgebrachter Gehörschutz und eine Schutzbrille (dauerhaft) zu tragen

Schulungsinhalte

  • Voraussetzungen für den Betrieb einer Schießstätte gemäß Schießstandrichtlinien des BMI
  • Waffenrechtliche Bestimmungen (WaffG, AWaffV, BeschG)
  • Pflichten und Verantwortung der Schießstandaufsicht
  • Sicherheitsregeln und organisatorische Abläufe im Schießbetrieb
  • Verhalten bei Unfällen und Störungen
  • Aufbewahrung und Kennzeichnung von Waffen und Munition
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Schießsportvereinen
  • Grundlagen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Leistungsumfang

  • Vermittlung der Schulungsinhalte
  • Prüfungsgebühren werden separat berechnet
  • offizielles Lehrgangs-Zeugnis
  • kostenlose Mappe mit Unterrichtsmaterial
  • Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)

Freie Termine

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Gerne können Sie uns über das Kontaktformular eine Anfrage senden – wir informieren Sie, sobald neue Termine verfügbar sind oder prüfen individuelle Schulungsmöglichkeiten.

FAQ Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn

Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.

Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Online-Buchung direkt über unsere Website

  2. Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.

Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.

Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.

Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.

Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.

Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulverzu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.

VOR-ORT
SERVICE

  • Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
  • exklusive Lehrgänge für Ihre Organisation
  • ganz nach Ihren Wünschen & Anforderungen
  • mit individuell auf Sie abgestimmtem Zeitplan
  • private Einzellehrgänge jür jedemann in ruhiger und angenehmer Atmosphäre

Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.

Kundenmeinungen

Bewertungen von unseren Kunden

Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!

5 Sterne

Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.

Heiko Schlütter
5 Sterne

Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.

Frank Zapata
Rückruf-Service

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Zertifizierte Qualität

Die Malcher Akademie hat sich in vielen Bereichen zertifizieren lassen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Ausbildung bieten zu können.