Waffensachkunde für Sportschützen und Interessierte am Schießsport (nach §7 WaffG)

Schulung Ausbildung Lehrgang Sachkundeprüfung

Erlangen Sie rechtliches und praktisches Wissen über den Umgang mit Schusswaffen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Rechtliche Grundlagen im Umgang mit Schusswaffen
  • Sicherheitsvorschriften und -verfahren
  • Praktische Anwendung von Waffensachkunde im Alltag
  • Lehrgangszertifikat nach erfolgreichem Abschluss

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Beschreibung

Die Schulung in Waffensachkunde bietet eine gründliche Einführung in die rechtlichen und praktischen Aspekte des Umgangs mit Schusswaffen. Teilnehmer erwerben fundierte Kenntnisse über das Waffenrecht, Sicherheitsprotokolle und die Verantwortung als Waffenbesitzer.

Die Sachkunde ist eine im § 7 Abs. 1 Waffengesetz geforderte Voraussetzung im Waffenrecht und Schießsport, um bestimmte Waffen und Munition erwerben zu dürfen. Für dem Erwerb von Waffen und Munition muss ein „Bedürfnis“ nachgewiesen werden. 

Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung ebenso wie Mitarbeiter in Bewachungsunternehmen oder Sportbootführer die eine Signalpistole (Kaliber 4) an Bord haben möchten.

Die Sachkunde wird erworben durch einen Lehrgang, der mit abschliessender Prüfung endet.

Waffen-Sachkunde-Lehrgänge der Malcher Akademie sind staatlich anerkannt und entsprechen den Anforderungen des § 7 WaffG in Verbindung mit den §§ 1 und 3 Abs. 3 und 4 AWaffV. Die bei der uns abgelegten Prüfungen sind uneingeschränkt und bundesweit gültig und vereins- und verbandsneutral.

Für wen ist dieser Lehrgang geeignet:

  • Sportschützen
  • Brauchtumsschützen
  • Waffensammler
  • Bergsteiger und Wassersportler (Signalpistole Kal. 4)

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre (ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern)

 

Schulungsinhalte

Unsere Lehrgänge sind nicht auf eine bestimmte Waffenart begrenzt, sondern decken alle für das Sportschießen, Jagen sowie das Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe zugelassenen Waffen- und Munitionsarten ab, wodurch sie uneingeschränkt gültig sind.

  • Vermitteln waffenrechtlicher Inhalte (4 Stunden)
  • Vermitteln anderer Rechtsvorschriften (2 Stunden)
  • Vermitteln von technischem Grundwissen (Waffe und Munition) (3 Stunden)
  • Vermitteln von Handlungsabläufen (Waffenhandhabung, Trocken-training) (3 Stunden)
  • Vorbereitung zur schriftlichen Prüfung (2 Stunden)
  • Vermitteln einer Schießausbildung (scharfer Schuss) (2 Stunden)

Prüfung:

Unsere Prüfungen sind bundesweit anerkannt und gelten unabhängig von Vereinen oder Verbänden. Als Prüfungsbehörde sind wir berechtigt, die Prüfungen selbst durchzuführen, sodass Sie nicht vor einem anonymen Verbandsvertreter oder Behördenmitarbeiter stehen, sondern direkt Ihrem Lehrgangsleiter und den Ausbildern gegenüber.

Die theoretische (schriftliche) Prüfung besteht aus 40 Fragen, die innerhalb von 2 Stunden beantwortet werden müssen. Davon sind 20 Fragen im Multiple-Choice-Format, während die restlichen 20 Fragen in freier Form zu beantworten sind. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 60% der möglichen Punkte erzielt werden. Die Fragen basieren auf dem offiziellen Katalog des Bundesverwaltungsamtes, der regelmäßig an die neuesten Gesetzesänderungen angepasst wird.

Der Fragenkatalog kann auf der Website des Bundesverwaltungsamt (BVA) eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.

In der mündlichen und praktischen Prüfung müssen Sie Ihre Fähigkeit zur sicheren Handhabung von Waffen und Ihre Kompetenz in der Erklärung relevanter Zusammenhänge unter Beweis stellen.

Für Inhaber von Waffenscheinen oder im Bewachungsgewerbe ist eine zusätzliche Schießprüfung erforderlich. Diese wird während der praktischen Schießausbildung abgelegt, wobei eine Mindesttrefferquote von 80% erreicht werden muss.

Leistungsumfang

  • Vermittlung der Schulungsinhalte
  • Prüfungsgebühren werden separat berechnet
  • offizielles Sachkundezeugnis
  • kostenlose Mappe mit den Unterrichtsmaterial
  • Getränke (Wasser, Fruchtsaft, Cola)

Freie Termine

Terminkalender
Lehrgang
Termine
Ort
Preis
Fr. 30.01.26 18:00 - 22:00 Uhr
Sa. 31.01.26 8:30 - 16:00 Uhr
So. 01.02.26 8:30 - 16:00 Uhr
Stockstadt am Rhein
250 €
ab 100 €
Noch 20 freie Plätze
Fr. 29.05.26 18:00 - 22:00 Uhr
Sa. 30.05.26 8:30 - 16:00 Uhr
So. 31.05.26 8:30 - 16:00 Uhr
Stockstadt am Rhein
250 €
ab 100 €
Noch 20 freie Plätze
Fr. 28.08.26 18:00 - 22:00 Uhr
Sa. 29.08.26 8:30 - 16:00 Uhr
So. 30.08.26 8:30 - 16:00 Uhr
Stockstadt am Rhein
250 €
ab 100 €
Noch 20 freie Plätze
Fr. 20.11.26 18:00 - 22:00 Uhr
Sa. 21.11.26 8:30 - 16:00 Uhr
So. 22.11.26 8:30 - 16:00 Uhr
Stockstadt am Rhein
250 €
ab 100 €
Noch 20 freie Plätze

FAQ Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Malcher Akademie ist ein staatlich anerkannter Lehrgangsträger. Unsere Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und werden bundesweit anerkannt.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Sprengstofflehrgängen)

  • Mindestalter 21 Jahre (bzw. 18 Jahre mit Ausnahmegenehmigung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass zum Lehrgangsbeginn

Bitte beachten Sie, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen muss.

Nein. Alle unsere Lehrgänge sind so konzipiert, dass auch Teilnehmer ohne Vorkenntnisse erfolgreich teilnehmen können. Die Inhalte werden praxisnah und verständlich vermittelt.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszeugnis bzw. Teilnahmezertifikat, das Ihre Qualifikation offiziell bestätigt.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Online-Buchung direkt über unsere Website

  2. Anmeldung per E-Mail – wir senden Ihnen das entsprechende Anmeldeformular als PDF zu.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der für Sie zuständigen Waffen- oder Ordnungsbehörde ausgestellt – in der Regel ist das die Kreispolizeibehörde oder das Ordnungsamt Ihres Wohnortes.
Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitungszeit aktuell etwa 8 bis 10 Wochen beträgt.

Für Lehrgänge nach §27 Sprengstoffgesetz benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Bei Schulungen mit praktischen Übungen am Schießstand sind zudem Gehörschutz und Schutzbrille erforderlich. Bitte bringen Sie die von uns vorab zur Verfügung gestellten Unterlagen digital oder ausgedruckt mit.

Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann leider keine Kostenerstattung erfolgen.

Nein. Für die Lehrgänge wird keine eigene Waffe benötigt. Lediglich bei Übungen am Schießstand sind Gehörschutz und Schutzbrille mitzubringen.

Für Sprengstofflehrgänge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. In Ausnahmefällen kann mit einer behördlichen Sondergenehmigung auch eine Teilnahme ab 18 Jahren erfolgen.

Nein. Für den Sprengstofflehrgang ist keine Waffensachkunde erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nein. Für den Waffensachkundelehrgang ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine einfache Erweiterung des Führungszeugnisses. Während das polizeiliche Führungszeugnis nur die letzten fünf Jahre abdeckt, werden bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, Polizeibehörden vor Ort und weitere Daten abgefragt. Sie ist daher deutlich umfangreicher und aussagekräftiger.

Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt Privatpersonen, bestimmte explosionsgefährliche Stoffe – wie Treibladungspulver oder Schwarzpulverzu erwerben, zu lagern, zu verwenden, zu befördern und zu vernichten. Sie ist insbesondere für Sportschützen, Böllerschützen und Wiederlader erforderlich. Ohne diese Erlaubnis ist der Umgang mit entsprechenden Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Zuständig ist in der Regel die untere Sprengstoffbehörde am Wohnsitz des Antragstellers. Die Erlaubnis gilt in der Regel 5 Jahre und kann verlängert werden, wenn das Bedürfnis weiterhin besteht und Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung fortbestehen. Der Antrag auf Verlängerung sollte spätestens 3 bis 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, um eine nahtlose Fortführung zu gewährleisten.

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  • Ausbildung direkt bei Ihnen vor Ort
  • exklusive Lehrgänge für Ihre Organisation
  • ganz nach Ihren Wünschen & Anforderungen
  • mit individuell auf Sie abgestimmtem Zeitplan
  • private Einzellehrgänge jür jedemann in ruhiger und angenehmer Atmosphäre

Kontaktieren sie uns einfach unter info@malcher-akademie.de für weitere Informationen.

Kundenmeinungen

Bewertungen von unseren Kunden

Das sagen unsere Teilnehmer über die MALCHER Akademie: Erfahrungen aus erster Hand sind die beste Empfehlung! Lesen Sie, wie unsere Teilnehmer die Lehrgänge, den Ablauf und unsere Dozenten bewerten – und teilen auch Sie Ihre eigene Erfahrung. Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre ehrliche Bewertung!

5 Sterne

Der Wiederladekurs war methodisch und inhaltlich super. Es wurde auch auf die praktischen Dinge eingegangen. Damit war die Prüfung reine Formsache.

Heiko Schlütter
5 Sterne

Der Wiederladerlehrgang in Kranichstein ist sehr zu empfehlen. Außergewöhnliche Lokation und ein Top-Dozent. Danke für den kompetenten und interessanten Unterricht. Die Prüfung war somit kein Problem.

Frank Zapata
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